Inklusive Bauprojektförderung
Der LVR fördert Bauprojekte für Menschen mit und ohne Behinderung. Insgesamt stellt der LVR pro Jahr zwei Millionen Euro an Zuschüssen für inklusive Bauprojekte zur Verfügung.
- Anforderung: mindestens 30 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner Menschen mit Behinderung, barrierefreie Mehrparteienhäuser
- Bei Antragstellung muss die Finanzierung gesichert sein; eine Absichtserklärung der Bank zur Finanzierung ist ausreichend
- Bei Antragstellung ist das Vorliegen einer Baugenehmigung noch nicht erforderlich.
Antragsberechtigte: natürliche und juristische Personen
Finanzierung: pro Projekt können bis zu 10 Prozent der anerkennungsfähigen Baukosten gefördert werden, maximal 200.000 Euro pro Projekt
Antragsfrist: zu jeder Zeit
Deutsches Kinderhilfswerk
Seit über 45 Jahren setzt sich das Deutsche Kinderhilfswerk für Kinder in Deutschland ein. Die Kinderrechte - seit 1992 geltendes Recht in Deutschland - bilden dafür die Grundlage.
Das Deutsche Kinderhilfswerk fördert aus Spenden- und Ländermitteln Projekte zur Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen in Deutschland. Dauerhafte Förderthemen sind Kinderpolitik, Spielräume, Medienkompetenz, Kulturelle Bildung, Integration von Flüchtlingskindern sowie gesunde Ernährung. Des Weiteren gibt es sieben Länderfonds, in Kooperation mit den jeweiligen Bundesländern. Im Vordergrund steht die Mitwirkung der Kinder und Jugendlichen in möglichst vielen Projektbereichen von der Projektplanung bis zur Umsetzung.
Rund 300 Projekte pro Jahr fördert das Deutsche Kinderhilfswerk, die Kinder und Jugendliche von Anfang bis Ende aktiv einbeziehen.
- Kinderarmut bekämpfen
Kinder und ihre Familien, die in Armut leben werden dort unterstützt, wo es besonders wichtig ist: Im Bildungsbereich, bei einer ausgewogenen Ernährung oder bei Erholungsmaßnahmen.
- Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Wer mitbestimmt, erfährt wichtige Entwicklungspotenziale: Eine eigene Meinung bilden und diese formulieren, zu diskutieren und auch Kompromisse machen zu können. Beteiligung ist die zentrale Erfahrung von Demokratie. Ein wertvoller Grundstein für eine gerechte Zukunft.
- Genügend Zeit und Raum für Spiel und Bewegung
Spielen ist ein Grundbedürfnis von Kindern. Durch freies Spielen lernen sie und entdecken die Welt. Das Deutsche Kinderhilfswerk setzt sich für eine kinderfreundliche Stadtgestaltung ein und unterstützt Kinder darin, Zeit und Raum für freies Spielen zu haben.
- Medien kompetent nutzen
Medien reflektiert zu nutzen, sie kritisch bewerten zu können und letztlich das eigene Handeln im Netz sicher auszuprobieren, ist heute wichtiger denn je. Mit Projektförderungen, bundesweiten Netzwerken und der Kinderinternetseite www.kindersache.de schafft das Deutsche Kinderhilfswerk eine Grundlage für kinderfreundliche Medienangebote in Deutschland.
- Kulturelle Bildung
Kulturell aktive Kinder bauen neues Wissen auf, entwickeln Fantasie und stärken ihr Ausdrucksvermögen. Das Deutsche Kinderhilfswerk fördert kulturelle Angebote für Kinder und Jugendliche, insbesondere für jene, die keinen oder wenig Zugang zu Bildung haben.
Antragsberechtigte und Finanzierung:
Bewerben können sich u.a. Kinder und Jugendliche (mit Unterstützung einer volljährigen Person), Vereine, operative Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften sowie Bürgerinitiativen.
Nähere Angaben zu den verschiedenen Themenfonds entnehmen Sie bitte den entsprechenden Richtlinien.
Antragsfrist: offen
Aktion Mensch
Die Aktion Mensch setzt sich für Inklusion ein und unterstützt durch die Loserträge Projekte, die dazu beitragen, die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung, Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Menschen mit und ohne Behinderung sollen in allen Bereichen des Lebens ganz selbstverständlich zusammenleben.
Zielgruppen:
- Menschen mit Behinderung,
- Kinder und Jugendliche (bis 27 Jahre)
- Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten (Menschen, die wohnungslos sind, in einem gewaltgeprägten Umfeld leben oder aus geschlossenen Einrichtungen entlassen werden)
Gefördert werden kleine, mittlere und große Projekte aus allen Lebensbereichen, die sich für Inklusion einsetzen. Dafür bietet Aktion Mensch eine Vielzahl an Förderprogrammen mit unterschiedlichen Konditionen. Diese variieren in der möglichen Fördersumme, der Laufzeit, der Zweckbindung sowie der Höhe der einzusetzenden Eigenmittel.
Geboten werden Förderprogramme zu den Themenbereichen:
- Arbeit
- Freizeit
- Begegnung, Kultur und Sport
- Ferienreisen
- Bildung und Persönlichkeitsstärkung
- Wohnen
- Barrierefreiheit und Mobilität
- zeitlich befristete Förderprogramme: Internet für alle,
- Basisstrukturen in Mittel-, Ost- und Südosteuropa
- Modellprojekte
Antragsberechtigte:
Freie gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Deutschland (Vereine, Stiftungen, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Unternehmergesellschaften, Kirchen, Genossenschaften)
Finanzierung:
je nach Förderprogramm bis zu 350.000 Euro
Antragsfrist: offen
Stiftung Wohlfahrtspflege NRW
Die Stiftung Wohlfahrtspflege NRW ist mit dem In-Kraft-Treten des Gesetzes über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land NRW entstanden. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Düsseldorf und gewährt nach dem Subsidiaritätsprinzip Zuwendungen zur unmittelbaren und nachhaltigen Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderung, alten Menschen und benachteiligten Kindern.
Zu den Förderprogrammen gehören:
- Initiative "Pflege inklusiv"
- Förderung der Quartiersentwicklung
- Qualitative Gärten
- Komplexeinrichtungen
Antragsberechtigte:
Gefördert werden grundsätzlich freie gemeinnützige und/oder mildtätige Träger von Einrichtungen oder Projekten, die entweder selbst der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes NRWs angehören oder Mitglied eines Spitzenverbandes der Freien Wohlfahrtspflege bzw. einem solchen angeschlossen sind.
Träger, die nicht selbst ein Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege in NRW sind, reichen grundsätzlich ihre Anträge über ihren Spitzenverband ein.
Finanzierung:
- Investitionsmaßnahmen
Erwerb, Neu- und Umbau von stationären, teilstationären, ambulanten und offenen integrativen Einrichtungen sowie die Anschaffung von Inventar für diese Einrichtungen und die Anschaffung von Kraftfahrzeugen
- Betriebsausgaben
Personal- und/oder Sachausgaben als Starthilfe einer Einrichtung oder Maß-nahme zukunftsorientierte innovative Projekte (Modellprojekte).
Antragsfrist: offen
Inklusionsscheck NRW
Fünf Fachabteilungen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales befassen sich mit unterschiedlichen Schwerpunktthemen:
- Arbeit und Qualifizierung
- Arbeitsschutz und Aufsicht Sozialversicherung
- Krankenhausversorgung
- Gesundheitsversorgung, Pflege- und Gesundheitsberufe,
- Krankenversicherung
- Soziales, Pflege und Alter
Zur Realisierung der jeweiligen Ziele werden auch Fördermittel zur Umsetzung von Projektideen und Vorhaben zur Verfügung gestellt.
Das Ziel der konkreten Inklusion wird im Rahmen der Landesinitiative „Eine Gesellschaft für Alle – NRW inklusiv“ bereits mit zahlreichen Initiativen und Projektförderungen verfolgt.
- Inklusionsscheck NRW
Mit dem „Inklusionsscheck NRW“ fördert die Landesregierung NRW lokale und regionale Aktivitäten und Maßnahmen von Vereinen, Organisationen und Initiativen, die das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen stärken und dadurch einen Beitrag zur Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens leisten:
- Veranstaltungen
- Publikationen
- Ausstellungen
- Aktivitäten im Kontext von Digitalisierung
- Öffentlichkeitsarbeit
- Fortbildungen
- Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit - darunter fallen etwa die Anschaffung von technischen Hilfen sowie personelle Unterstützung zur barrierefreien Kommunikation.
Antragsberechtigte:
Natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts im außergemeindlichen Bereich - Vereine, Organisationen und Initiativen, die das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen stärken.
Finanzierung:
Festbetragsfinanzierung 300mal jeweils 2.000 € oder mehr
Antragsfrist: spätestens bis zum 30. September des jeweiligen Kalenderjahres
Förderrichtlinien des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Mit den Richtlinien zu unterschiedlichen Förderbereichen unterstützt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Projektträger bei der Umsetzung von Projektideen.
- Die Förderkriterien entnehmen Sie bitte aus den entsprechenden Richtlinien.
Förderungsrichtlinie zu Maßnahmen zur Integration von Zugewanderten
Auf Grundlage der gemeinsamen Förderrichtlinien des Bundesinnenministeriums und des Bundesfamilienministeriums werden innovative und niedrigschwellige Vor-Ort-Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von jungen Zugewanderten gefördert.
- Förderrichtlinie des Bundesprogramms "Demokratie leben!"
Das Bundesfamilienministerium unterstützt mit dem Bundesprogramm "Demokratie leben!" zivilgesellschaftliche Projekte, die sich der Stärkung von Demokratie und Vielfalt widmen und gegen jede Form von Extremismus arbeiten.
- Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Das Bundesjugendministerium fördert Baumaßnahmen von anerkannten Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe. Außerdem können Zuwendungen für Bau, Erwerb, Einrichtung und zur Bauerhaltung von Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten sowie Jugendherbergen gegeben werden.
- Richtlinie für das Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit
Das Bundesjugendministerium unterstützt gemeinnützige Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung sowie der Kinder- und Jugendarbeit, die unter erheblichen coronabedingten Einnahmeausfällen leiden. Es kann Zuschüsse zu deren Sicherung gewähren.
- Richtlinien des Kinder- und Jugendplans des Bundes
Das Bundesjugendministerium fördert die Kinder- und Jugendhilfe, wenn diese von überregionaler Bedeutung ist und ihre Tätigkeit nicht durch ein Land allein wirksam gefördert werden kann. Der Kinder- und Jugendplan ist das zentrale Förderinstrument der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene.
- Familienförderrichtlinien des Bundes
Das Bundesfamilienministerium setzt sich für eine familienfreundliche Gesellschaft ein. Dafür werden Träger bezuschusst und Projekte mit familienpolitischem Bezug unterstützt. Die Richtlinien tragen dazu bei, dass sich Familien nach eigenen Vorstellungen optimal entwickeln können.
- Förderrichtlinien des Bundes zu gleichstellungspolitischen Vorhaben
Das Bundesfamilienministerium fördert Maßnahmen, die der Gleichstellung von Frauen und Männern dienen und der Vielfalt ihrer Lebenssituationen Rechnung tragen. Frauen und Männer sollen die gleichen Verwirklichungschancen im persönlichen und beruflichen Umfeld haben.
- Bundesinvestitionsprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen"
Das Bundesfrauenministerium fördert Baumaßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Unterstützungseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder. Dazu gehören Maßnahmen zum Aus-, Um- oder Neubau sowie zum Erwerb oder der Sanierung von Unterstützungseinrichtungen.
- Richtlinien für den Bundesaltenplan
Die Richtlinien für den Bundesaltenplan legen Vorhaben fest, die vom Bundesseniorenministerium gefördert werden können. Unterstützt werden Projektträger, die dazu beitragen, ältere Menschen in ihrem selbstständigen und gleichberechtigten Leben in der Gesellschaft zu unterstützen.
Antragsberechtigte, Finanzierung, Antragsfristen: je nach Programm
Stiftung Mitarbeit
Die Stiftung Mitarbeit vergibt seit vielen Jahren Starthilfezuschüsse an kleinere lokale Organisationen mit geringen eigenen finanziellen und personellen Ressourcen sowie an neue Initiativen und junge Vereine, die in den Bereichen Soziales, Politik, Kultur, Umwelt und Bildung jenseits von Schule tätig sind. Wesentlich dabei ist, dass beispielhaft aufgezeigt wird, wie Zusammenschlüsse von Menschen das Leben in unserer Gesellschaft mitbestimmen und mit gestalten können.
Die Starthilfeförderung will auf diese Weise Bürgerinnen und Bürger ermutigen, sich an Gemeinschaftsaufgaben aktiv zu beteiligen und demokratische Mitverantwortung zu übernehmen.
Gefördert werden Vorhaben:
in den Bereichen Soziales, Politik, Bildung (jenseits von Schule), Kultur und Umwelt die auf freiwilligem und ideellem Engagement beruhen mit geringen eigenen finanziellen und personellen Ressourcen.
Ziele:
- einen konkreten Mangel oder Missstand zu beheben
- gesellschaftliche Konflikte auf demokratischem Wege zu lösen
- persönliche Eigeninitiative und Handlungskompetenz zu stärken
- die Stärkung des Bürgerschaftlichen Engagements zu fördern
- Bürger*innen zur Wahrnehmung ihrer Rechte zu befähigen
- die Demokratie zu stärken und zur Demokratieentwicklung beizutragen
- Vorurteile gegen Minderheiten abzubauen und die Zusammenarbeit und das gegenseitige Verständnis von unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen
Antragsberechtigte:
Förderung von Aktionen und Initiativen im kommunalen Raum im Vordergrund. Die Stiftung Mitarbeit fördert im Durchschnitt ca. 50 bürgerschaftliche Initiativen und junge Vereine pro Jahr mit einer finanziellen Starthilfe.
Finanzierung:
Sachmittel für die Öffentlichkeitsarbeit und für Initiativen- und Vereinsorganisation (z. B. Ausstattungsgegenstände, Büro-, Verbrauchs- und Moderationsmaterial), Sachmittel für erste Aktivitäten; max. 500€
Antragsfristen: mehrmals im Jahr
27. Februar 2023
19. Juni 2023
23. Oktober 2023
23. Oktober 2023
Deutsche Fernsehlotterie
Die Deutsche Fernsehlotterie nennt sich die "Traditionsreichste Soziallotterie Deutschlands".
Von 1956 bis heute erzielte die Fernsehlotterie einen karitativen Zweckertrag von über 2 Milliarden Euro und konnte damit rund 9.300 soziale Projekte fördern.
Für die Vielfalt der Förderungen sorgt die Stiftung Deutsches Hilfswerk. Mit ihren festen Förderrichtlinien verteilt sie die erspielten Mittel zweckentsprechend an soziale Projekte für Kinder, Jugendliche, Familien, Senioren und Menschen mit Behinderung oder schwerer Erkrankung in ganz Deutschland.
Zweck der Stiftung ist die Förderung:
- der Jugend- und Altenhilfe
- des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege - des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der
amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten sowie der Zwecke des Kuratoriums Deutsche Altershilfe, Wilhelmine-Lübke-Stiftung e. V. - der Hilfe für politisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Kriegsopfer, Zivil beschädigte und Behinderte
- die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen
- des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger
und mildtätiger Zwecke
Die Stiftung unterstützt Projekte, die bürgerschaftliches Engagement stärken - Insbesondere im Rahmen des Förderschwerpunkts sozialer Quartiersentwicklung, wo eine Gemeinschaft von Menschen in ihrer Lebenssituation gestärkt wird oder die Aufwertung nachbarschaftlicher Lebensräume das Ziel ist.
Antragsberechtigte:
Privatpersonen und Einrichtungen der öffentlichen Hand
Finanzierung:
Fördermittel können für eine soziale Maßnahme gewährt werden, die sich über eine Laufzeit von bis zu drei Jahren erstreckt. Eigenmitteln der Gesamtkosten: 20 %
Folgende Kostenarten können gefördert werden:
- Personal-, Honorar-, Sachkosten
Antragsfristen: Das Anlegen von Bewerbungen im Förderportal ist jederzeit möglich.
auf augenhöhe Fonds
2016 wurde der Fonds „Auf Augenhöhe“ nach dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise von der Software AG – Stiftung (SAGST) ins Leben gerufen, um möglichst unkompliziert und unbürokratisch bürgerschaftliches Engagement für Geflüchtete und Angekommene zu stärken. Seitdem hat sich die Initiative für mehr Vielfalt, Respekt und Miteinander, welche bewusst auf enge Förderkriterien und ein komplexes Antragsverfahren verzichtet, weiterentwickelt.
Unbürokratisch und unkompliziert: In diesem Sinne hat der Fonds nicht einfach nur Projekte gefördert, bei denen sich Menschen aus verschiedenen Kulturkreisen wertschätzend begegnen konnten, sondern er hat die Antragsteller*innen auch selbst definieren lassen, was es für diese Begegnungen braucht – ohne enge Fristen, strenge Förderkriterien und komplizierte Antragsverfahren.
Der Fonds lässt Raum für vielfältige Ansätze und Ideen z.B. Beratung, Begleitung und Dialog, Begegnung, Kunst und (Ess-)Kultur, Naturerleben oder Sport. Gefördert werden lokale Projekte und Initiativen.
Aktuell: Hilfen für Flüchtende und Ankommende aus der Ukraine
Der Sondertopf richtet sich an die Bürgerstiftungen mit Gütesiegel bzw. Gütesiegeltauglichkeit sowie die Houses of Resources in Deutschland. Je nach Bedarf können bis zu 5.000 Euro für Aktivitäten im Rahmen von Hilfen für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine beantragt oder auch das Geld an befreundete Partner*innen vor Ort weitergeleitet werden, sofern diese gemeinnützig sind. Weitere formale oder inhaltliche Vorgaben für eine Förderung gibt es nicht.
Antragsberechtigte:
Bürgerstiftungen aus ganz Deutschland, die ein Gütesiegel vom Bundesverband Deutscher Stiftungen tragen oder als gütesiegeltauglich eingestuft wurden und die entweder für eigene Projekte oder stellvertretend für lokale Initiativen Anträge einreichen.
Finanzierung:
Jedes Projekt wird einmalig zweckgebunden mit maximal 5.000 Euro unterstützt. Bis zu zehn Prozent davon (höchstens 500 Euro) dürfen ohne Zweckbindung zur Deckung von Verwaltungskosten genutzt werden.
Antragsfrist: zu jeder Zeit
Nach Antragseingang und Vorliegen aller geforderten Unterlagen bzw. Nachweise wird in der Regel innerhalb von sechs bis acht Wochen entschieden.
„KOMM-AN NRW“ zur Förderung der Integration von Flüchtlingen und Neuzugewanderten
Der Anspruch zur gesellschaftlichen Partizipation von Flüchtlingen und anderen Neuzugewanderten in NRW leitet sich aus dem Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in NRW ab. Es gilt, den gesellschaftlichen Zusammenhalt in den Städten und Gemeinden, zu dem das große Engagement in der Bevölkerung beiträgt, auf Dauer zu sichern. Das Programm KOMM-AN NRW soll in Zusammenarbeit mit den Kommunen sicherstellen, dass die ehrenamtliche Arbeit vor Ort systematisch unterstützt, wertgeschätzt und koordiniert wird.
Zur Bewältigung dieser Herausforderung existiert in den Kreisen, Städten und Gemeinden des Landes eine leistungsstarke integrationspolitische Infrastruktur, zu der die landesgeförderten Kommunalen Integrationszentren, die ebenfalls landesgeförderten Integrationsagenturen der Freien Wohlfahrtspflege, die vielfältige Landschaft von Migrantenselbstorganisationen und als wichtige vierte Säule das Ehrenamt gehören.
Ziel des Landesprogramms „KOMM-AN NRW“ ist eine den örtlichen Bedarfen in der Neuzuwanderung und Flüchtlingshilfe Rechnung tragende, weitestgehend flexible Handhabung durch die Zuwendungsempfänger.
„KOMM-AN NRW“ setzt sich aus den folgenden Programmteilen zusammen:
- Stärkung der Kommunalen Integrationszentren (KI)
Um die Kommunen bei der Bewältigung der vielfältigen Aufgaben im Bereich Zuwanderung und Flucht zu unterstützen und eine qualitativ hochwertige Aufgabenwahrnehmung zu gewährleisten, ist es notwendig, die KI mit finanziellen Mitteln für zusätzliches Personal und für Sachausgaben auszustatten. Die Mittel sollen von den KI für die Koordination von Aufgaben, die sich durch die geflüchteten und neuzugewanderten Menschen vor Ort insbesondere bei der Arbeit von ehrenamtlich Tätigen ergeben, genutzt werden. Weiterhin sollen die Mittel für die Vernetzung, die Unterstützung und Qualifizierung des Ehrenamts und zum Ausbau der Kooperation mit anderen Institutionen, die im Flüchtlingsbereich tätig sind, eingesetzt werden.
Antragsberechtigte:
Kreise und kreisfreien Städte, in denen ein Kommunales Integrationszentrum (KI) eingerichtet ist.
Finanzierung:
Personalausgabenzuschuss: Die Höhe der Stellenanteile in der jeweiligen Kommune richtet sich nach der am Flüchtlingsaufnahmegesetz bemessenen Zuteilung von Flüchtlingen. Dieser liegt die Einwohnerzahl und Fläche der aufnehmenden Kommune zugrunde. Die ausgewiesene prozentuale Bemessungsgröße wurde in drei Bereiche eingeteilt, denen die jeweiligen Stellenanteile zugeordnet werden.
- kleiner als 1,3 jeweils eine Stelle,
- größer 1,3 und kleiner 2,5 jeweils 1,5 Stellen
- über 2,5 jeweils 2 Stellen.
Sachausgabenzuschuss: Für Tätigkeiten, die im Rahmen der Aufgaben von KOMM-AN NRW durchgeführt werden, stehen Mittel in Höhe von 10.000, 15.000 oder 20.000 EUR zur Verfügung.
Antragsfrist: bis zum 15. November eines Jahres
- Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort
Dieser Programmteil ist für Vorschläge aus den Kommunen grundsätzlich offen konzipiert. Im Rahmen der Förderkonzeption bietet er daher die Möglichkeit, auf die kommunalen Bedarfslagen, welche von den Akteuren vor Ort am besten eingeschätzt werden können, einzugehen. Das Land kann im Rahmen der Erlasskompetenz Schwerpunkte benennen, für die es besondere Bedarfe sieht. Im Jahr 2019 bspw. nahm das Land die Zielgruppe der 18 bis 27jährigen Geflüchteten in den Blick. Im Programmteil II soll die Begleitung dieser Zielgruppe durch Ehrenamtliche prioritär gefördert werden.
Außerdem ist es ausdrücklich erwünscht, dass in den Bausteinen B und C Angebote für diese Zielgruppe und die sie unterstützenden Ehrenamtlichen gefördert werden.
- Förderung der Renovierung, der Ausstattung und des Betriebs von Ankommenstreffpunkten
- Förderung von Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und Begleitung
- Förderung von Maßnahmen zur Informations- und Wissensvermittlung
- Förderung von Maßnahmen zur Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen und der Begleitung ihrer Arbeit
Antragsberechtigte:
Kreise und kreisfreien Städte, in denen ein Kommunales Integrationszentrum (KI) eingerichtet ist.
Finanzierung:
Förderfähig sind dem Zuwendungszweck dienende Sachausgaben.
Zur Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens erfolgt die Zuwendung im Rahmen von Pauschalen als feste Beträge.
Antragsfrist: zum 15. November eines Jahres.
- Stärkung der Integrationsagenturen (IA)
Den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege werden zusätzliche Mittel zur Umsetzung von weiteren Aktivitäten und Maßnahmen der Integrationsagenturen zur Verfügung gestellt.
Die Aktivitäten der Integrationsagenturen ergänzen die durch den Maßnahmeteil von KOMM-AN NRW geförderten Bausteine indem sie sich schwerpunktmäßig an hauptamtliche Kräfte, die in sozialen Diensten der öffentlichen Daseinsvorsorge tätig sind, richten. Sie sollen sich verstärkt auf Prävention und Bekämpfung von allen Formen der Diskriminierung, Islamfeindlichkeit und Antisemitismus ausrichten und die Menschen vor Ort, Einheimische, Flüchtlinge und Neuzuwanderer gleichermaßen in den Blick nehmen.
Gefördert werden Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, bedarfsorientiert im Lebensumfeld der Flüchtlinge oder Neuzuwanderer Aktivitäten, abgestimmt mit den Akteuren vor Ort, zu initiieren, zu entwickeln, durchzuführen und/oder zu begleiten.
Finanzierung:
Gefördert werden spezifische Maßnahmen. In diesem Zusammenhang können bis zu 0,5 Stellenanteile beantragt werden.
NRW KULTURsekretariat (NRWKS)
Das NRW KULTURsekretariat (NRWKS) ist eine öffentlich-rechtliche Kulturförderinitiative der theater- und orchestertragenden Städte und eines Landschaftsverbands in Nordrhein-Westfalen.
Gemeinsam mit den 21 Städten und weiteren kommunalen, überregionalen und internationalen Kulturpartnern initiiert, fördert und organisiert das NRWKS mit Sitz in Wuppertal ganz überwiegend aus Landesmitteln finanzierte Programme, Projekte und Veranstaltungen in den Bereichen Theater, Musik, Bildende Kunst, Literatur und Tanz – oft spartenübergreifend und experimentell. Schwerpunkte liegen auf der internationalen und digitalen Kultur sowie den Themen Diversität und Interkultur.
Stadtviertel-Förderung:
2018 hat das NRW KULTURsekretariat ein neues Programm aufgelegt, um die Vielfalt der Stadtgesellschaft in seinen Mitgliedsstädten in das Blickfeld zu rücken. Durch die Förderung von meist Laien und ehrenamtlichen Projekten mit professioneller Unterstützung durch die Kulturämter soll das kulturelle Leben unmittelbar vor Ort angeregt und gefördert werden.
Das Zielspektrum der Maßnahmen reicht von der Steigerung der Attraktivität der Viertel über die Stärkung des lokalen Zugehörigkeitsgefühls bis hin zur Unterstützung von bereits aktiven Initiativen, Strukturen und Netzwerken vor Ort.
Wesentliche Voraussetzung für eine Förderung ist ein etablierter, professioneller Tandempartner aus dem Bereich Kunst und Kultur, mit dem das Projekt gemeinsam durchgeführt wird. Partner*innen können – je nach Abhängigkeit vom Projekt und dessen Initiator*in – sowohl Institutionen als auch Einzelpersonen sein.
Antragsberechtigte: dezentrale Stadtbezirke, ansässige bürgerliche Initiativen, Vereine oder Künstler*innen, die ihr eigenes Viertel und dessen Bedürfnisse am besten kennen.
Finanzierung:
max. 2.500 €
Antragsfrist: offen
Stiftung Umwelt und Entwicklung NRW
Die Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen fördert bürgerschaftliches Engagement für eine nachhaltige Entwicklung.
Sie ist dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, dem Gedanken der Einen Welt und der Menschenwürde verpflichtet und trägt zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit seinen 17 Zielen für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) bei.
Schwerpunkt der Förderarbeit ist Informations- und Bildungsarbeit im Bereich nachhaltiger Entwicklung. Dabei sind die Bildungskonzepte „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ und „Globales Lernen“ von besonderer Bedeutung.
Vorzugsweise fördert die Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen solche Projekte, die Umwelt- und Entwicklungsbelange miteinander verbinden, die neue Zielgruppen erreichen, in denen sich Menschen ehrenamtlich engagieren, und die über die Förderung hinaus wirken.
Die Stiftung finanziert insbesondere Projekte mit folgenden Themenschwerpunkten:
- Umwelt-, Klima- und Naturschutz, Ressourcenschonung, Erhalt von Biodiversität,
- entwicklungspolitische Bildung und Information,
- interkulturelles Lernen zu Themen aus Umwelt und Entwicklung,
- nachhaltige Produktion und nachhaltiger Konsum.
Konkret werden alle Projektaktivitäten gefördert, die einen Beitrag zu den für die Stiftung förderungswürdigen Inhalten leisten. Dies können zum Beispiel folgende Aktivitäten sein:
- Erstellung und Erprobung von Informations- und Bildungsmaterialien,
- Durchführung von Bildungs- und Informationsveranstaltungen,
- projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit,
- Beteiligungs- und Dialogprozesse, Vernetzung und Bündnisbildung,
- Entwicklung von Konzepten und Recherchearbeiten, die für die
- Umsetzung komplexerer Projektaktivitäten notwendig sind,
- Anschaffungen, etwa von Geräten, die für die geplanten Maßnahmen notwendig sind,
- Ergebnissicherung und -dokumentation,
begleitende oder nachfolgende Evaluationen, - Bau- und Umbaumaßnahmen, etwa von Räumlichkeiten für Bildungsveranstaltungen.
Besondere Regelungen gibt es zur Förderung von
- Fassadenbildern,
- Begegnungsreisen mit ausländischen Gästen,
- Organisationsentwicklungs-Projekten.
Die Stiftung fördert auch kleine Vorhaben in zeitlich begrenztem Rahmen und mit geringem Kapitaleinsatz, die möglicherweise aus nur einer Aktivität bestehen.
Antragsberechtigte:
rechtsfähige, gemeinnützige Organisationen wie eingetragene Vereine, gemeinnützige GmbH, gemeinnützige Stiftungen und kirchliche Institutionen
Finanzierung:
je nach Antragsstellung.
Antragsfrist:
Variiert je nach Fördervolumen, bitte dem Leitfaden zur Antragsstellung entnehmen.
Deutsche Postcode Lotterie
Die Deutsche Postcode Lotterie fördert Projekte und gemeinnützige Organisationen aus den Bereichen Chancengleichheit, Natur- und Umweltschutz sowie sozialer Zusammenhalt in ganz Deutschland.
Der Fokus liegt dabei auf Klimaschutz, Erhalt der Artenvielfalt, Bildung, Unterstützung von Kindern aus sozial schwachen Familien, Wege aus der Altersarmut sowie Hilfen für geflüchtete Menschen.
Bevorzugt gefördert werden Projekte, in denen soziales Engagement und Umweltbelange miteinander verbunden werden, in denen sich Menschen ehrenamtlich engagieren und von denen eine über das Ende der Förderung hinausgehende Wirkung ausgeht.
Antragsberechtigte:
freie, gemeinnützige und mildtätige Organisationen, die vom Finanzamt gemäß § 5 Absatz 1 Ziffer 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit sind und deren Aktivitäten mit den Kernwerten der Deutschen Postcode Lotterie in Einklang stehen.
Finanzierung:
- bis 30.000 EUR Projekte mit Vorbildcharakter, die eine nachhaltige Wirkung erzielen und einen ökologischen und/oder gesellschaftlichen Mehrwert leisten.
- bis 100.000 Euro innovative Projekte, die einen ökologisch oder gesellschaftlich wertvollen Mehrwert leisten.
- bis 250.000 Euro besonders innovative Projekte, die eine signifikante Wirkung und eine entsprechende öffentliche Aufmerksamkeit erzielen, und zudem einen ökologischen und gesellschaftlichen Mehrwert leisten.
Gefördet werden anteilig auch Personal- und Honorarkosten. Diese müssen jedoch in einem angemessenen Verhältnis (max. 50%) zur beantragten Fördersumme stehen. Ebenso können Verwaltungskosten im begrenzten Rahmen beantragt werden.
Antragsfristen: Variieren je nach Fördervolumen. Die konkreten Termine erhalten Sie auf der Website.
anstiftung
Die anstiftung fördert, vernetzt und erforscht Räume und Netzwerke des Selbermachens. Dazu gehören Interkulturelle und Urbane Gärten, Offene Werkstätten, Reparatur-Initiativen, Open-Source-Projekte ebenso wie Initiativen zur Belebung von Nachbarschaften oder Interventionen im öffentlichen Raum.
Methodisch verfolgt die anstiftung einen konsequent ressourcenorientierten Ansatz.
Sie unterstützt:
- soziale, kulturelle und handwerkliche Eigenarbeit (Do it yourself & Do it together),
- nachbarschaftliche, lokale und regionale Beziehungsnetze,
- den commonsbasierten und interkulturellen Austausch von Wissen,
- Wege in eine offene, plurale, ökologisch verträgliche und an den Menschenrechten orientierte Gesellschaft.
Antragsberechtigte:
ausschließlich gemeinnützige Einrichtungen
Finanzierung:
Gefördert werden Sach- und Reisekosten.
Antragsfrist: offen
NRW-Stiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege
Die Nordrhein-Westfalen-Stiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege ist mit der Absicht gegründet worden, ehrenamtlich-bürgerschaftliches Engagement zu unterstützen. Sie fördert Initiativen, die sich um den Naturschutz, die Sicherung denkmalgeschützter Gebäude und die Aufarbeitung historischer Spuren bemühen.
Zweck der Stiftung ist die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde, die Förderung von Kultur, die Förderung des traditionellen Brauchtums sowie die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke.
Der Satzungszweck wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass unter Natur- oder Landschaftsschutz stehende oder dafür geeignete Flächen, Naturdenkmäler, Baudenkmäler, Bodendenkmäler und bewegliche Denkmäler sowie Kulturgüter, die für die Schönheit, Vielfalt und Geschichte des Landes und das Heimatgefühl und Landesbewusstsein seiner Bürger*innen Bedeutung haben, erhalten, gepflegt und für die Bürger*innen erfahrbar gemacht werden.
Beantragte Maßnahmen müssen einen thematischen Bezug zum Land NRW haben, öffentlich zugänglich bzw. für die allgemeine Öffentlichkeit bestimmt sein sowie nicht oder nur beschränkt durch staatliche oder kommunale Zuwendung gefördert werden können.
Antragsberechtigte:
Gemeinnützige Institutionen (Vereine, Stiftungen, Gesellschaften, Verbände), deren Satzungszweck im namensgebenden Aufgabenfeld der NRW-Stiftung liegt
Finanzierung: Bewilligungen im Rahmen von 20.000 Euro bis 750.000 Euro werden durch den Vorstand getroffen - Bewilligungen oberhalb des Betrages durch den Stiftungsrat und unterhalb können diese als Entscheidung der Geschäftsführung erfolgen. Der Vorstand der NRW-Stiftung beschließt in der Regel 3-4 mal im Jahr im Rahmen seiner Vorstandssitzungen über die vorliegenden Förderanträge.
Antragsfrist: offen
Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung bietet Kommunen, Unternehmen, Verbänden, Initiativen und Privatpersonen zahlreiche Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten, um die Leben vor Ort zu gestalten.
Gegenstand der Förderung sind einzelne Projekte und Maßnahmen zur Stiftung, Stärkung und Erhalt lokaler Identität, die Gemeinschaft stärken und Menschen miteinander verbinden.
Gefördert wird das Engagement von Vereinen, Organisationen, Initiativen und Kommunen zur Gestaltung unserer vielfältigen Heimat in NRW.
Es können auch Investitionen in Gebäude, Plätze und den öffentlichen Raum, zur medialen Darstellung und Vermittlung von Heimatgeschichte sowie zur Inszenierung und Kenntlichmachung von Objekten, Landschaften, Wegen und Plätzen mit besonderer lokaler und regionaler Bedeutung gefördert werden.
Die Fördergelder werden bei den zuständigen Bezirksregierungen beantragt.
- Heimat Check: Diese Situation kennt jede und jeder ehrenamtlich Tätige: Man hat eine kleine, aber feine, häufig spontane Idee, für deren Realisierung es eines überschaubaren Zuschusses bedarf.
Antragsberechtigte: Vereine, Initiativen, Organisationen
Finanzierung: bis 2.000 Euro
Antragsfrist: Empfehlung - Abgabe der Anträge bis Mitte Oktober eines Jahres bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung, damit eine mögliche Bewilligung noch in dem Jahr erfolgen kann. Aber auch in diesem Fall sind die Projekte bis zum 31. Dezember des Jahres umzusetzen.
- Heimat-Werkstatt: Projekte und Maßnahmen, die Menschen miteinander in Diskussions- und Arbeitsprozesse bringen. Förderungswürdig sind auch offene Kreativwerkstätten einschließlich der vorbereitenden Diskussionsprozesse.
Antragsberechtigte: Gemeinden, -verbände, private und gemeinnützige Organisationen in NRW
Finanzierung: Anteilfinanzierung, Förderhöchstbeträge bei Privaten 90 % und bei Kommunen 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Heimat Fonds: lokal und regional prägende Projekte und Initiativen, die ihren Ausdruck in Traditionen, Geschichte, kulturellen Aspekten, Bauwerken, Orten in Natur und Landschaft sowie in Nahrungsmittel und Produkten finden. Gefördert werden Einzel- oder Verbundprojekte in NRW, wenn mehrere Vorhaben in einem örtlich lokalen, regionalen oder sachlichen Zusammenhang stehen, zu deren Finanzierung auch Spender*innen motiviert werden, um eine örtliche Identifikation mit dem Heimat-Projekt zu erreichen. Für die Projektumsetzung wird ein gemeinsamer, kommunal zu verwaltender Finanzrahmen (Heimat-Fonds) festgelegt.
Antragsberechtigte: Gemeinden und Gemeindeverbände
Finanzierung: Anteilsfinanzierung zwischen 5.000 Euro und 80.000 Euro förderfähiger Gesamtausgaben, max. 40.000 EUR. Der vor Ort zu erbringende Anteil von mindestens 50 % kann bis auf einen Eigenanteil der Gemeinde bzw. des Gemeindeverbandes von mindestens 10 % daher auch durch Dritte, Spenden oder bürgerschaftliches Engagement erbracht werden.
- Heimat-Preis: Damit rückt die Landesregierung in Kreisen, Städten und Gemeinden NRWs herausragendes Engagement in den Fokus der Öffentlichkeit. Sie fördert durch die Übernahme von Preisgeldern die Auslobung und Verleihung von „Heimat-Preisen“ durch Gemeinden und Gemeindeverbände. Gefördert werden die Heimat-Preise, die auf Grundlage eines Rats- oder Kreistagsbeschlusses durch die Gemeinden und Gemeindeverbände ausgelobt wurden.
Antragsberechtigte und Finanzierung: Kreisangehörige Kommunen können ein Preisgeld von 5.000 Euro, Kreise von 10.000 Euro und kreisfreie Kommunen von 15.000 Euro ausloben.
- Heimat Zeugnis: Projekte und Maßnahmen, mit denen in herausragender Weise lokale und regionale Geschichte, Traditionen sowie lokale und regionale Besonderheiten aufgearbeitet und öffentlich präsentiert werden. Das umfasst auch die Einbeziehung des Präsentationsortes (Gebäude, öffentlicher Raum) sowie die Herrichtung oder Inzenierung von historischen Gebäuden, Museen, Plätzen oder Orten.
Antragsberechtigte: Gemeinden, -verbände, private und gemeinnützige Organisationen in NRW
Finanzierung: anteilige Projektfinanzierung ab 100.000 Euro, Förderhöchstbeträge betragen bei Privaten 90 % und bei Kommunen 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Engagementstrategie für das Land Nordrhein-Westfalen
Die Landesregierung NRW möchte mit der Engagementstrategie dem Ehrenamt im Land neue Impulse geben, Rahmenbedingungen verbessern und noch mehr Bürgerinnern und Bürger für ein Engagement begeistern.
Für die nächsten vier Jahre werden zusätzliche Mittel in Höhe von 24 Millionen Euro zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements zur Verfügung gestellt. Allein in diesem Jahr (2021) sollen daraus bereits vier Millionen Euro in die Umsetzung von vier Hauptprojekten fließen:
Die Einrichtung einer Landesservicestelle für bürgerschaftliches Engagement.
Die Finanzierung eines Landesnetzwerkes für bürgerschaftliches Engagement.
Die Umsetzung eines Förderprogrammes zur Kleinstförderung „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“.
Die Förderung von Qualifizierungsangeboten für Engagierte.
In der Engagementstrategie sind insgesamt 56 Ziele in neun Handlungsfeldern formuliert. Dazu gehören die Teilhabe für alle ermöglichen, Organisationen weiterentwickeln, Engagement anerkennen, Engagementlandschaft koordinieren und vernetzen, digitales Engagement voranbringen, Engagement von Unternehmen sichtbar machen und unterstützen sowie finanzielle Förderung engagementfreundlich gestalten.